Keine Vogelstange was nun?

21. Dezember 2019

Wer mag sich bei einem Schützenfest vorstellen, bei dem kein Schützenkönig ermittelt wird,
weil es keine geeignete Vogelstange für ein ordnungsgemäßes Vogelschießen gibt.
In der Tradition der Feste erlebt man „unter der Vogelstange“ maßgebliche Festbestandteile
wen sich vor großer Besucherkulisse Bewerber um die Regentschaft beim Vogelschießen messen.

Für den ordnungsgemäßen und damit sicheren Verlauf der Schießens haben die Ausrichter die
Zulässigkeit ihrer Vogelschießstände im Sinne der jeweils gültigen Richtlinien sicherzustellen.
Dies wird alle vier Jahre von amtlichen Schießstandgutachtern attestiert, sofern die Anforderungen
dazu erfüllt sind.

Inzwischen machen diese Anforderungen eine zum Teil umfangreiche bauliche Veränderung der
vorhandenen Anlagen erforderlich