Über uns

Voraussetzungen

Jede Schießveranstaltung muss durch einen Schießleiter
beaufsichtigt werden.

Eine Schießveranstaltung muss vor der Veranstaltung bei

der Kreispolizeibehörde angemeldet werden.

Eine Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung
ist vorhanden.

Absperrung laut Vorgabe der jeweiligen Kreispolizeibehörde
müssen vom Veranstalter gestellt werden.

Kilometerkosten-Pauschale nach Absprache.